AGB

AGB

comtelo GbR

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über, von comtelo GbR Dipl.-Ing. Torge Knop und Olaf Tomaski (nachfolgend „comtelo GbR“ genannt), verkaufte Waren oder erbrachte Dienstleistungen. Die Anwendbarkeit allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausgeschlossen; diese gelten selbst dann nicht, wenn comtelo GbR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweiligen Bestellungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien abschließend und ersetzen alle früheren -mündlich oder schriftlich getroffenen- Abreden und Vereinbarungen in Bezug auf den hier geregelten Gegenstand. Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis kann seinerseits nur schriftlich abgeändert werden.

  1. Bestellungen

2.1. Bestellungen (Aufträge) müssen den Vertragsgegenstand mit seiner Teilenummer sowie die Bestellmenge, den jeweiligen Preis und den gewünschten Liefertermin für comtelo GbR eindeutig angeben. Sie gelten vorbehaltlich Bestätigung bzw. Ausführung durch comtelo GbR.

2.2. Bestellungen und Bestätigungen gelten vorbehaltlich Selbstbelieferung von comtelo GbR im Lieferzeitpunkt. Bei Lieferengpässen behält sich comtelo GbR das Recht vor, vertragsangemessen zuzuteilen.

2.3. Bei Standardwaren bedarf die Stornierung oder Modifizierung von comtelo GbR bereits erteilter Aufträge, beispielsweise Änderung des Lieferdatums, der Zustimmung von comtelo GbR. Aufträge über Spezialprodukte, Sonderanfertigungen, Value-added-produkte oder anderer Nichtstandardprodukte (Waren) sind grundsätzlich nicht stornierbar oder modifizierbar. Das gleiche gilt für von comtelo GbR zusammengebaute Vertragsgegenstände und solche Vertragsgegenstände anderer Hersteller, die nicht in der Produktliste des Käufers aufgeführt sind oder solche, die von comtelo GbR als nicht stornierbar gekennzeichnet sind.

2.4. Wird ein Produktmuster zur Verfügung gestellt, so sind die Eigenschaften dieses Produktmusters nicht als zugesicherte Eigenschaft anzusehen. Angaben in Verkaufsprospekten oder dgl. Enthalten unverbindliche Annäherungswerte. Zusicherung und verbindliche Angaben bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung von comtelo GbR, Auftrag und/oder Bestätigung.

  1. Angebotsdauer

Ein Angebot gilt für den von comtelo GbR angegebenen Zeitraum bzw., falls kein Zeitraum angegeben ist, fünf Tage ab Zugang des Angebotes beim Kunden. Ungeachtet hiervon behält sich comtelo GbR das Recht zur Preiserhöhung im Falle der Erhöhung der Beschaffungskosten oder sonstiger kaufpreisrelevanter Kosten vor. Die Preise verstehen sich netto, zuzüglich aktuell gültiger Mehrwertsteuer, Zoll, sowie Versand- und Spediteurkosten.

  1. Zahlung

4.1. Zahlungen haben, soweit nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen.

4.2. comtelo GbR ist jederzeit berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu ändern, Vorauszahlung für einzelne oder alle zur Lieferung anstehenden Waren zu verlangen, falls die Zahlungsfähigkeit des Kunden gefährdet oder wesentlich verschlechtert erscheint. comtelo GbR ist in diesem Fall auch berechtigt, offene Aufträge und/oder den Vertrag insgesamt zu stornieren, wobei der Kunde zur Bezahlung ausgelieferter und aller sondergefertigter Waren verpflichtet bleibt. Der Kunde ist verpflichtet, auf angemessenes Verlangen von comtelo GbR detaillierte Angaben über seine finanzielle Situation zu machen, um comtelo GbR eine realistische Einschätzung seiner Kreditwürdigkeit zu ermöglichen und damit die Voraussetzung für die weitere Gewährung der Zahlungsziele zu ermöglichen.

4.3. comtelo GbR ist berechtigt, Zahlungen nach eigener Wahl mit Verbindlichkeiten des Kunden zu verrechnen. Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.

  1. Zahlungsverzug

Der Kunde kommt in Verzug, sobald er eine Mahnung inkl. Mahnkosten nach Fälligkeit der Vergütung erhält. Dies berührt nicht die gesetzlichen Bestimmungen, wonach der Kunde automatisch 30 (dreißig) Tage nach Erhalt der Rechnung in Verzug gerät. Im Falle des Zahlungsverzuges werden Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt vorbehalten.

  1. Lieferung

6.1. Angegebene Lieferdaten gelten nur ungefähr. Falls eine Lieferung nicht innerhalb eines Monats nach dem angegebenen Lieferzeitpunkt erfolgt, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens einem weiteren Monat setzen. Verstreicht auch diese Nachfrist fruchtlos, ist der Kunde berechtigt, die Bestellung zu stornieren. Weitergehende Ansprüche sind in diesem Falle vorbehaltlich Punkt 11 (Haftung) ausgeschlossen.

6.2. comtelo GbR ist zu Teillieferungen und entsprechenden Teilrechnungen berechtigt.

6.3. Die Wahl des Spediteurs und der Lieferweg steht im Ermessen von comtelo GbR. Der Transport erfolgt FOB und auf Kosten und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden mit der Übergabe der Wahre an den Spediteur über.

  1. Eigentumsvorbehalt

7.1. comtelo GbR behält sich das Eigentum an den Produkten („Vorbehaltsprodukte“) bis zur vollständigen Zahlung ihr vom Kunde geschuldeten Beträge vor. Der Kunde hat Vorbehaltsprodukte so zu lagern oder sonst so zu kennzeichnen, dass sie ohne weiteres als Eigentum von comtelo GbR zu erkennen sind.

7.2. Der Kunde hat Vorbehaltsprodukte auf eigene Kosten angemessen versichert zu halten und tritt comtelo GbR jeweils seine diesbezüglichen Versicherungsansprüche ab. Der Kunde wird comtelo GbR unverzüglich von Versuchen Dritter, in Vorbehaltsprodukte zu vollstrecken, Mitteilung machen und die Kostenzusicherung der Rechte von comtelo GbR tragen.

7.3. Wenn der Kunde von comtelo GbR gelieferte Produkte verarbeitet oder umbildet und hierdurch eine neu bewegliche Sache herstellt, erwirbt er zusammen mit comtelo GbR Miteigentum an der neuen Sache, in dem Umfang, in dem der Wert der neuen Sache dem Wert des von comtelo GbR gelieferten Produktes übersteigt.

7.4. Dem Kunden ist widerruflich die Veräußerung von Vorbehaltsware gestattet, jedoch nur im normalen Geschäftsverkehr und seinerseits unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde tritt bereits jetzt seinen Kaufpreisanspruch seinen Kunden gegenüber sicherheitshalber bis zur vollen Bezahlung für die Berechtigung zur Weiterveräußerung an comtelo GbR ab. Soweit comtelo GbR nur Miteigentum zusteht oder Dritte an weiterverarbeiteter Vorbehaltsware haben, sind die Ansprüche nur in Höhe des Eigentumsanteils von comtelo GbR an der Vorbehaltsware abgetreten. Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die hiernach abgetretenen Kaufpreisanforderungen einzuziehen, vorausgesetzt eingehende Beträge werden unverzüglich an comtelo GbR weitergeleitet. Sonstige Verfügungen des Kunden über an comtelo GbR abgetretene Forderungen bedürfen stets der Zustimmung von comtelo GbR. comtelo GbR kann die Ermächtigung zur Weiterveräußerung und zum Kaufpreiseinzug widerrufen, wenn der Kunde seine Verpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt.

  1. Annahme und Rückgabe von Produkten

8.1. Der Kunde wird gelieferte Ware unverzüglich prüfen und comtelo GbR evtl. Mängel anzeigen. Vorbehaltlich versteckter Mängel gilt die Ware als mangelfrei akzeptiert, wenn comtelo GbR nicht spätestens innerhalb von 10 (zehn) Tagen der Lieferung eine schriftliche Mängelanzeige erhält. Das gleiche gilt, wenn andere als die bestellte Ware oder andere als die bestellte Menge geliefert wurde. Versteckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Prüfung nicht feststellbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.

8.2. Retouren von Waren werden nur nach Ausgabe einer Rückgabenummer von comtelo GbR akzeptiert. Retournierte Waren müssen sich in der ursprünglichen Originalverpackung befinden (zusammen mit dem gesamten Verpackungsmaterial). Ist der Grund für die Rückgabe ein vom Kunden gerügter Mangel, so ist eine vollständige Mängelbeschreibung beizufügen. Soweit die Voraussetzungen für eine Rückgabe von Waren nicht erfüllt sind, wird comtelo GbR die Ware auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.

  1. Höhere Gewalt

Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung ist jede Partei von der Erfüllung ihrer nach Vertragspflichten solange befreit, solange diese auf Grund von Streik oder Aussperrung, behördlicher Maßnahmen, Verzug oder Nichterfüllung seitens Zulieferanten, Ausfall oder Störungen in Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber oder anderen von der jeweils leistungswilligen Partei nicht zu vertretenden Umständen nicht möglich ist.

  1. Gewährleistungen

10.1. comtelo GbR gewährleistet gegenüber dem Kunden, dass Vertragsgegenstände und von comtelo GbR vorgenommene Arbeiten (value-added-work) im Zeitpunkt der Übergabe an den Kund den einschlägigen Spezifikationen von comtelo GbR entsprechen. Spezifikationen von comtelo GbR gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften, soweit nicht vertraglich ausdrücklich ein anderes bestimmt ist. Eine Gewährleistung für die Gebrauchbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird von comtelo GbR nicht übernommen.

10.2. Falls Waren oder eine von comtelo GbR hinzugefügte Value-added-Arbeit nicht den Spezifikationen entsprechen, verpflichtet sich comtelo GbR (nach eigener Wahl), (1) den Preis für die Waren zu erstatten (ohne Zinsen), (2) den Fehler zu beseitigen (Produktreparatur) oder (3) die Ware durch eine mangelfreie zu ersetzen, sofern der Mangel rechtzeitig gerügt und innerhalb von 30 (Dreißig) Tagen danach zusammen mit Kopien der Kaufvertragsdokumente – und die Transportkosten verauslagt – retourniert wurde.

10.3. comtelo GbR wird dem Kunden – die Zustimmung des betroffenen Herstellers vorausgesetzt – ihre Gewährleistungs- und Garantierechte, auch soweit ihr solche im Hinblick auf Gewerbliche Schutzrechte gegenüber dem Hersteller zustehen, abtreten. Der Kunde ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche zuerst beim Hersteller geltend zu machen und bei comtelo GbR nur insoweit, als er dort keine den in Abs. b) genannten Ansprüchen entsprechende Befriedigung erlangt.

  1. Haftung

11.1. comtelo GbR haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich unerlaubter Handlung, quasivertraglicher Haftung, positiver Vertragsverletzung oder fahrlässiger Verletzung von Gewährleistungspflichten, nur wenn Schäden (1) durch schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch comtelo GbR in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden, oder (2) auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von comtelo GbR zurückzuführen sind.

11.2. Haftet comtelo GbR für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Organen oder leitenden Angestellten von comtelo GbR vorliegen, so ist die Haftung auf solchen Schadensumfang begrenzt, mit deren Entstehen der Verkäufer bei Abschluss des betreffenden Vertrages aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

11.3. Die Haftung vom Verkäufer für Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Mitarbeitern von comtelo GbR verursacht werden, die nicht Organe oder leitende Angestellte vom Verkäufer sind, ist auf solche Schäden und höchstens einen solchen Schadensumfang begrenzt, mit deren Entstehen der Verkäufer bei Abschluss des betreffenden Vertrages aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen typischerweise rechnen musste.

11.4. Im Falle schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet comtelo GbR nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

11.5. Die Parteien sind sich mangels abweichender Bestimmung einig, dass der typischerweise vorhersehbare Schadensumfang bei reinen Vermögensschäden den Wert des Kaufpreises und bei Personenschäden das Dreifache dieses Wertes nicht übersteigt und die Haftung von comtelo GbR hierauf begrenzt wird.

11.6. Die Beschränkung der Schadensersatzhaftung gilt auch für etwaige Ansprüche gegen Mitarbeiter, Beauftragte von comtelo GbR oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Schadensersatzansprüche verjähren gemäß gesetzlichen Regelungen nach Kenntniserlangung vom schädigenden Ereignis durch die Firma. Bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist.

11.7. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.

  1. Einsatz bei Lebenserhaltungs-, Nuklear- und ähnlichen Anwendungen

Vertragsgegenstände sind nicht für den Einsatz für Lebenserhaltungs-, Nuklear- oder sonstige Anwendungen bestimmt, bei welchen ein Produktversagen zu Personenschäden, Tod oder erheblichen Vermögensschäden führen kann. Wenn der Kunde Vertragsgegenstände dennoch zu den vorgenannten Anwendungen bezieht oder verkauft, (1) tut er dies auf eigenes Risiko, (2) erklärt er comtelo GbR und den Hersteller nicht für Ansprüche oder Schäden aus derartigen Anwendungen haftbar zu machen, (3) erklärt, er comtelo GbR und den Hersteller von jeglichen Schäden und Haftungen aus oder in Verbindung mit der Benutzung der Produkte oder Dienstleistung im Zusammenhang mit dieser Nutzung oder dem Verkauf freizustellen.

  1. Exportkontrolle

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller Export- und Importbestimmungen mit Bezug auf Vertragsprodukte einschließlich solcher der Vereinigten Staaten und des Export- und Importlandes.

  1. Beratung

Soweit comtelo GbR Kunden berät oder Empfehlungen abgibt, erfolgt dies unentgeltlich. Es obliegt dem Kunden, derartige Angaben selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen. Derartige Ratschläge und Empfehlungen von comtelo GbR sind unverbindlich und begründen keine Haftung von comtelo GbR.

  1. Gewerbliche Schutzrechte

Soweit Vertragsprodukte Software oder Rechte über geistiges Eigentum beinhaltet, werden diese dem Kunden nach den Bestimmungen der dieser Software oder anderem geistigen Eigentum jeweils beigegebener Urheberrechts- und Benutzerlizenz zur Verfügung gestellt. Diese Lizenz berechtigt nur zu den ausdrücklich eingeräumten Nutzungsformen und -zwecken. Soweit nicht anderweitig vorgesehen, ist nicht comtelo GbR der Lizenzgeber; der Kunde erwirbt vielmehr die Lizenz unmittelbar vom Hersteller bzw. von dessen Lizenzgeber.

  1. Schlussbestimmungen

16.1. Soweit nicht besonders vorgesehen, ist der Käufer nicht berechtigt, den Vertrag oder Rechte oder Verpflichtungen hieraus ohne schriftliche Zustimmung von comtelo GbR abzutreten. Ungeachtet des Vorstehenden, ist comtelo GbR berechtigt seine Verpflichtungen von einer Tochtergesellschaft oder einem verbundenen Unternehmen der Verkäufergruppe durchführen zu lassen.

16.2. Das Nichtbestehen einer Partei auf der Durchführung einer Vertragsbestimmung durch die andere Partei berührt nicht ihr Recht, auf der Vertragsdurchführung zu bestehen. Der Verzicht einer Partei auf Geltendmachung der Rechtsfolgen der Verletzung einer Vertragsbestimmung, gilt nicht als Verzicht auf die Vertragsbestimmung selbst.

16.3. Hiernach geschlossene Verträge unterliegen deutschem Recht unter Ausschluss einer etwaigen Weiterverweisung auf ausländisches Recht. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (United Nations Convertion on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) findet keine Anwendung.

16.4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit Verträgen ist Hannover. Dies gilt nicht für Mahnverfahren. comtelo GbR ist berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz oder allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

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